i/27 Bedeutung der Kennzeichnungen / Normen (Auszug aus der EN 365) Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitung und Kennzeichnung: • Typbezeichnung • Hinweis auf die zutreffende Norm • Name, Zeichen oder andere Kennzeichen des Herstellers • Die letzten beiden Stellen des Herstellungsjahres • Die vom Hersteller ausgegebene Serien- oder Herstellnummer des Bestandteils • Piktogramm, welches anzeigt, dass der Benutzer die Hinweise des Herstellers lesen muss • CE-Kennzeichnung Anwendung und Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung: • Sachgerechte Beurteilung der Gefährdungen • Anwendung entsprechend der Gebrauchsanleitung • Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisung durch den Unternehmer bzw. Beauftragten z. B. Sicherheitsfachkraft • Erforderliche Maßnahmen nach möglichem Sturz in das Auffangsystem planen (Rettung) Instandhaltung/ Reinigung/Aufbewahrung: (Auszug aus der DGUV-R 112-198) Es sind die vom Hersteller gegebenen Hinweise in der Gebrauchsanleitung zu beachten. Die PSA ist bestimmungsgemäß zu benutzen und die Beschäftigten sollen pfleglich damit umgehen. Alle Bestandteile des Systems dürfen keinen Einflüssen ausgesetzt sein, die den sicheren Zustand beeinträchtigen können. Solche Einflüsse sind z.B. Einwirkung von aggressiven Stoffen (Säuren, Laugen, Öle, Fette, Putzmittel mitunter nachträgliche Gurtbeschriftung) Einwirkung von hohen Temperaturen (im Allgemeinen ab 60°C), z.B. infolge von Schweißarbeiten sowie Einwirkung von tiefen Temperaturen (im Allgemeinen ab -10°C). Prüfungen: (Auszug aus der DGUV-R 112-198) Die Versicherten (Arbeitnehmer) haben PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstung zum Halten und Retten entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand prüfen zu lassen. Hier müssen die Produkte in der Regel im Prüfungszeitraum zum Hersteller oder aber einer autorisierten Prüfstelle (Sachkundiger nach DGUV 312-906) eingesandt werden. Nach einem Absturz ist in jedem Fall sofort eine Kontrolle und Wartung vorzunehmen. Dabei sind die eingesetzten Gurte, Seile, Bänder unbedingt zu ersetzen. Da es sich um ein Produkt der Kategorie III handelt, hat der Unternehmer (Arbeitgeber) vor der ersten Benutzung und anschließend nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich Unterweisungen zum korrekten Einsatz durchzuführen. PSA gegen Absturz – gewusst wie: Das jeweilige Prüfbuch muss bei der PSA gegen Absturz (ggf. auch als Kopie) mitgeführt werden! Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz setzt sich immer aus folgenden Komponenten (Sicherungskette) zusammen: 1. Anschlagpunkt/Anschlageinrichtung (wird eingesetzt, um das Verbindungsmittel mit der Verankerung z.B. Träger, Gerüst und ähnlichem zu verbinden) 2. Auffanggurt (der Gurt fängt im Falle eines Absturzes den Anwender auf) 3. Verbindungsmittel oder Höhensicherungsgerät (bildet das Zwischenstück zwischen dem Gurt des Anwenders und dem Anschlagpunkt) 4. Helm mit Kinnband 5. Unterweisungen
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