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Veredlung und Veränderung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Kat. II und Kat. III Besonders bei der Veredlung von PSA ist es notwendig, dass die Art der Veredlung speziell auf die Baumusterprüfbescheinigung der PSA abgestimmt ist und dementsprechend nachzertifiziert wird. Bei jeglicher Veränderung von PSA die nicht nachzertifiziert ist, erlischt die Baumusterprüfbescheinigung und der vollständige Schutz des Trägers ist nicht mehr gewährleistet. Bei Warnschutzkleidung EN20471 ist zu beachten, dass die Gesamtfläche aller Logos von den sichtbaren Flächen abgezogen wird. Darum empfiehlt es sich, Fläche und Position der Logos für die Baumusterprüfung anzugeben. Ansonsten verlieren die Bekleidungsteile bei einer nachträglichen Veredelung Ihre Zertifizierung! Im Zweifelsfall muss der CI- Gedanke gegenüber Schutz und Sicherheit für den Träger zurückstehen. Fragen Sie in diesen Fällen den Hersteller der Bekleidung, welche Möglichkeiten sich bieten. Diese Norm regelt die Anforderungen an Schutzkleidung gegen Risiken beim Schweißen und verwandten Verfahren. Die Kleidung muss Schutz gegen Schweißspritzer, kurzzeitigen Kontakt mit Flammen sowie Strahlungswärme bieten. Zudem muss eine begrenzte, elektrische Isolation gegenüber Gleichspannung bis ungefähr 100 V gegeben sein. Nach DIN ISO 11611 teilt man die Kleidung je nach Schutzwirkung in folgende Klassen ein: EN ISO 11611 EN ISO 11612 Schutz gegen Hitze und Flammen EN ISO 11612 Art der Kleidung Auswahlkriterien hinsichtlich des Verfahrens Auswahlkriterien hinsichtlich der Umweltbedingungen Klasse 1 Manuelle Schweißtechniken mit geringer Bildung von Schweißspritzern und Metalltropfen, z. B.: - Gasschmelzschweißen - WIG Schweißen - MIG Schweißen - Mikroplasmaschweißen - Hartlöten - Punktschweißen - MMA-Schweißen (Lichtbogen- Handschweißen) mit rutil umhüllter Elektrode Betrieb von Maschinen, z. B.: - Sauerstoffschneidmaschinen - Plasmaschneidmaschinen - Widerstands-Schweißmaschinen - Maschinen für thermisches - Sprühschweißen - Tischschweißen Klasse 2 Manuelle Schweißtechniken mit erheblicher Bildung von Schweißspritzern und Metalltropfen, z. B.: - MMA-Schweißen (mit basisch umhüllter Elektrode oder mit Cellulose umhüllter Elektrode) - MAG-Schweißen (mit CO2 oder Mischgasen) - MIG-Schweißen (mit Starkstrom) - selbstschützendes Fülldraht-Lichtbogen- schweißen - Plasmaschneiden - Fugenhobeln - Sauerstoffschweißen - thermisches Sprühschweißen Betrieb von Maschinen, z. B.: - enge Räume - Überkopfschweißen oder –schneiden oder Arbeit in vergleichbaren Zwangshaltungen Die Norm ordnet die Klassifizierung den möglichen Schweißtechniken zu: Die Kleidung bietet dem Träger bei entsprechender Kennzeichnung Schutz gegen Einwirkung von: Flammen (Code A), konvektiver Hitze (Code B), Strahlungswärme (Code C), Spritzern geschmolzenen Metalls (Code D/E), Kontaktwärme (Code F) Auch Kleidungsteile zum Schutz bestimmter Körperbereiche wie z.B. Hauben, Gamaschen, Überschuhe sind eingeschlossen. Die meisten Gefährdungen in dieser Norm werden in drei Leistungsstufen unterteilt: Stufe 1 geringes wahrnehmbares Risiko Stufe 2 mittleres wahrnehmbares Risiko Stufe 3 hohes wahrnehmbares Risiko Schutz bei Schweißarbeiten und verwandten Verfahren EN ISO 11611 (Siehe Seite 4/78) Klasse 1: Schutz gegen weniger riskante Schweißarbeiten und Tätigkeiten mit wenigen Schweißspritzern und geringer Strahlungshitze. Klasse 2: Schutz gegen riskante Schweißarbeiten und Tätigkeiten mit vielen Schweißspritzern und hoher Strahlungshitze. i/25

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