i/23 Diese Norm regelt die Anforderungen an Warnschutzbe- kleidung, die die Anwesenheit ihres Trägers visuell signalisiert. Sie muss immer dann eingesetzt werden, wenn am Ort der auszuführenden Tätigkeit die Straßenverkehrsordnung gilt und wenn das Risiko übersehen zu werden, hoch ist. Die Klassifizierung erfolgt wie nachstehen beschrieben: Eigenschaft Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Sichtverhältnisse Ausreichend Ausreichend Schlecht Verkehrsbelastung Gering Gering Groß Geschwindigkeit ≤ 30 km/h ≤ 60 km/h 60 km/h und höher Aufenthalt Kurzzeitig Kurzzeitig – Hintergrundmaterial 0,14 m² 0,50 m² 0,80 m² Reflexmaterial 0,10 m² 0,13 m² 0,20 m² Diese Norm regelt das Verfahren zur Prüfung von Materialien und Kleidungsstücken, welche gegen die thermischen Gefahren eines Störlichtbogens schützen sollen. Es handelt sich hierbei um Schutzkleidung mit hitzebeständigen und flammhemmenden Eigenschaften. Die Norm verlangt, dass der Ausführende eine komplette Montur aus geeigneter Schutzkleidung trägt. Die Kleidung wird mehreren Tests unterzogen, wodurch festgestellt werden soll, wann eine Verbrennung zweiten Grades entsteht. Ein Störlichtbogen entsteht durch den Durchlauf von Strom durch ionisierte Luft und ist eine nicht planbare Verbindung zwischen zwei Leitern. Es können hierbei Temperaturen von mehr als 10.000 °C entstehen. Die Schutzkleidung hat keine elektrisch isolierende Eigenschaft, sondern soll beim Auftreten eines Störlichtbogens gegen Verbrennungen schützen. Warnschutzbekleidung Für die Klasse 3 müssen Torso, Arme und/oder Beine mit fluoreszierendem Material sowie retroreflektierenden Streifen umschlossen sein. Die Mindestbreite für Reflexstreifen so wie vertikal verarbeitetes Hintergrundmaterial muss 5 cm aufweisen. EN ISO 20471 Schutz gegen die thermischen Gefahren elektrischer Störlichtbögen Typ Piktogramm Beschreibung Norm Typ 1 EN 943-2 gasdicht EN943-1 / EN943-2 Typ 2 EN 943-2 nicht gasdicht EN943-1 Typ 3 EN 14605 Flüssigkeitsdicht – Schutz gegen flüssige Chemikalien EN14605+A1 Typ 4 EN 14605+A1 sprühdicht – Schutz gegen flüssige Aerosole EN14605+A1 Typ 5 partikeldicht – Schutz gegen feste Partikel EN ISO 13982-2+A1 Typ 6 Begrenzt spritzdicht - Schutz gegen geringe Sprüh oder Spritzmengen von Chemikalien EN13034+A1 Radioaktive Kontamination EN 1073 Biologische Gefahrstoffe – Schutz gegen Infektionserreger EN 14126 Pflanzenschutzmittel EN 32781 Chemikalienschutz Die nachfolgenden Normen regeln die Anforderungen an Schutzkleidung, die gegen Chemikalien in verschiedenen Aggregatzuständen, biologische Gefahrenstoffe und Krankheitserreger schützen soll:
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