Normen und Informationen i/8 Gehörschützer sind persönliche Schutzausrüstungen, die durch Schalldämmung die Einwirkung des Lärms auf das menschliche Gehör so weit verringern, dass die Entwicklung einer Lärmschwerhörigkeit vermieden wird. Lärmschwerhörigkeit entsteht oft unbemerkt über lange Zeit und erzeugt keinen Schmerz. Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar! Bedeutung der EN-Kennzeichnungen / Normen: EN 352-1 – Kapselgehörschützer EN 352-2 – Gehörschutzstöpsel, Otoplastiken EN 352-3 – Kapselgehörschützer m. Helmbefestigung EN 352-4 – Pegelabhängige Kapselgehörschützer EN 352-5 – Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation EN 352-6 – Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung EN 352-7 – Pegelabhängige dämmende Gehörschutzstöpsel EN 458 – Empfehlung von Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung von Gehörschutz Hinweis: Gehörschutz wird nach der neuen PSA-Verordnung unter Kategorie III (tödliche bzw. irreversible Schäden) geführt. Vor der ersten Benutzung und danach einmal jährlich hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die herrschende Lärmgefährdung zu informieren sowie über geeignete Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Gehörschutz
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