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ARBEITSSCHUTZ & BERUFSBEKLEIDUNG 2022/2023 Alle Angebote in diesem Katalog sind speziell für Gewerbe, Handwerk, Handel und Industrie. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Eine Preisanpassung während der Kataloglaufzeit behalten wir uns vor. STUNDEN LIEFERSERVICE 24 *

Normen und Informationen Kopf-, Augen-, Atem- und Gehörschutz Seite 1/1 – 1/98 Handschutz Fußschutz Arbeits- und Schutzkleidung PSA gegen Absturz Erste Hilfe Ausrüstungen Hautschutz, Waschraum- Ausstattung, Wischtücher Allgemeine Schutzprodukte Stichwortverzeichnis Artikelnummern-Index Seite 2/1 – 2/64 Seite 3/1 – 3/72 Seite 4/1 – 4/104 Seite 5/1 – 5/16 Seite 6/1 – 6/24 Seite 7/1 – 7/48 Seite 8/1 – 8/16 Seite 1 – 16 Seite i/1 – i/30 Inhalt Normen und Informationen Kopf-, Augen-, Atem- und Gehörschutz ab Seite 008 Handschutz ab Seite 008 Fußschutz ab Seite 008 Arbeits- und Schutzkleidung ab Seite 008 PSA gegen Absturz ab Seite 008 Erste-Hilfe-Ausrüstungen ab Seite 008 Hautschutz, Waschraumausstattung, Wischtücher ab Seite 008 Allgemeine Schutzprodukte ab Seite 008 Stichwortverzeichnis/ Artikelnummern-Index ab Seite 008 1 2 3 4 5 6 7 8 40 00… 40 00 349 024 7/22 40 00 349 425 7/22 40 00 349 626 7/22 40 00 354 497 7/22 40 00 354 498 7/22 40 00 354 527 3/72, 7/22 40 00 354 535 7/22 40 00 365 067 8/7 40 00 365 068 8/7 40 00 365 080 8/6 40 00 365 081 8/6 40 00 365 082 8/6 40 00 365 083 8/6 40 00 365 084 8/6 40 00 365 085 8/6 40 00 370 079 1/6 40 00 370 080 1/2 40 00 370 081 1/2 40 00 370 082 1/2 40 00 370 083 1/9 40 00 370 084 1/9 40 00 370 085 1/9 40 00 370 086 1/2 40 00 370 087 1/5 40 00 370 088 1/5 40 00 370 089 1/5 40 00 370 090 1/4 40 00 370 091 1/7 40 00 370 097 1/7 40 00 370 101 1/13 40 00 370 102 1/12 40 00 370 321 1/26 40 00 370 325 1/28 40 00 370 326 1/22 40 00 370 328 1/22 40 00 370 329 1/22 40 00 370 330 1/22 40 00 370 331 1/22 40 00 370 341 1/22 40 00 370 342 1/22 40 00 370 343 1/22 40 00 370 347 1/23 40 00 370 348 1/22 40 00 370 360 1/30 40 00 370 361 1/30 40 00 370 362 1/31 40 00 370 363 1/31 40 00 370 5 40 00 370 5 40 00 370 5 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00 370 6 40 00… 40 00 349 024 7/22 40 00 349 425 7/22 40 00 349 626 7/22 40 00 354 497 7/22 40 00 354 498 7/22 40 00 354 527 3/72, 7/22 40 00 354 535 7/22 40 00 365 067 8/7 40 00 365 068 8/7 40 00 365 080 8/6 40 00 365 081 8/6 40 00 365 082 8/6 40 00 65 083 8/6 40 00 365 084 8/6 40 00 365 085 8/6 40 00 365 086 8/6 40 65 087 8/6 40 00 365 088 8/6 40 00 370 079 1/6 40 00 370 080 1/2 40 00 370 081 1/2 40 00 370 082 1/2 40 00 370 083 1/9 40 00 370 084 1/9 40 00 370 085 1/9 40 00 370 086 1/2 40 00 370 087 1/5 40 00 370 088 1/5 40 00 370 089 1/5 40 00 370 090 1/4 40 00 370 091 1/7 40 00 370 097 1/7 40 00 370 101 1/13 40 00 370 102 1/12 40 00 370 106 1/13 40 00 370 11 1/13 40 00 370 116 1/13 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 3 0 40 00 370 40 0 3 0 40 00 370 40 00 370 40 00 370 40 3 0 40 00 370 ortverzeichnis Löschdecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/15 Löschdeckenbehälter . . . . . . . . . . . . . . .8/15 Löwenkopfketten. . . . . . . . . . . . . . . . . .4/80 Lufterfrischungssysteme. . . . . . . . . . . . . .7/34 M Maschinenputztücher . . . . . . . . . . . . . . .7/48 Maskenspender . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/60 Messer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/8-10 Messerköcher . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/79-80 Messertaschen. . . . . . . . . . . . . . . . . 4/79-80 Microfaser-Reinigungstücher . . . . . . . . 1/3, 1/67 Mikrofasertücher. . . . . . . . . . . . 1/3, 1/67, 7/46 Schuhcremes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/72 Schuh-Deos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/72 Schuhreiniger . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/72 Schutzanzüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/128 Schutzbrillen . . . . . . . . . . . . . 1/2-9, 1/46, 1/54 Schutzbrillen für Besucher . . . . . . . . . . . . . 1/3 Schutzbrillen für Brillenträger . . . . . . . . . . .1/10 Schutzhandschuhe . . . . . . . 2/2-46, 2/48-64, 4/65 Schutzhelme . . . . . . .1/42-44, 1/46-47, 5/11, 5/16 Schutzoveralls . . . . 4/113-117, 4/120, 4/122, 4/128 Schutzschildgläser . . . . . . . . . . . . . . . . .1/15 Schutzschirmscheiben . . . . . . . . . . . . . 1/52-53 Schutzüberzüge . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/69 Trapezklingen . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/8-10 Traumabänder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5/4 Trekkingschuhe. . . . . . . . . . . . . . . . . 3/67-68 Trekking-Stiefel . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/68 Trikotputztücher . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/48 Trittschlingen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5/4 T-Shirts . . . . . . . . 4/10, 4/29-30, 4/4 , 4/44, 4/47, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/49, 4/55 Tücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/22 Türtraversen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5/10 U Überschuhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/69 rzeichnis Löschdecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/15 Löschdeckenbehälter . . . . . . . . . . . . . . .8/15 Löwenkopfketten. . . . . . . . . . . . . . . . . .4/80 Lufterfrischungssysteme. . . . . . . . . . . . . .7/34 M Maschinenputztücher . . . . . . . . . . . . . . .7/48 Maskenspender . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/60 Messer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/8-10 Messerköcher . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/79-80 Messertaschen. . . . . . . . . . . . . . . . . 4/79-80 Schuhcremes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/72 Schuh-Deos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/72 Schuhr iniger . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/72 Schutzanzüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/128 Schutzbrillen . . . . . . . . . . . . . 1/2-9, 1/46, 1/54 Schutzbrillen für Besucher . . . . . . . . . . . . . 1/3 Schutzbrillen für Brillenträger . . . . . . . . . . .1/10 Schutzhandschuhe . . . . . . . 2/2-46, 2/48-64, 4/65 Schutzhelme . . . . . . .1/42-44, 1/46-47, 5/11, 5/16 Schutzoveralls . . . . 4/113-117, 4/120, 4/122, 4/128 Schutzschildgläser . . . . . . . . . . . . . . . . .1/15 Trapezklingen . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/8-1 Traumabänder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5/4 Trekkingschuhe. . . . . . . . . . . . . . . . . 3/67-68 Trekking-Stiefel . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/68 Trikotputztücher . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/48 Trittschlingen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5/4 T-Shirts . . . . . . . . 4/10, 4/29-30, 4/40, 4/44, 4/47, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/49, 4/55 Tücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/22 Türtraversen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5/1 rzeich is a eite 008 40 00… 40 00 349 024 / 40 00 349 425 /2 4 / 40 00 354 497 7/ 2 40 00 354 498 / 40 0 354 527 3/ , / 40 00 35 7/22 40 0 365 067 / 40 00 365 068 8/7 40 00 365 080 8/6 40 00 365 081 / 4 / 40 0 3 5 083 / 40 0 365 084 8/6 40 00 365 085 / 40 00 370 079 1/6 4 / 40 00 370 081 1/2 4 / 40 00 370 083 1/9 40 00 3 4 1/ 40 00 370 085 1/ 4 1/2 40 00 3 7 1/ 40 00 3 8 1/ 40 00 370 089 1/5 4 0 90 / 4 / 40 00 3 7 1/ 40 00 370 101 1/13 4 / 40 00 370 321 1/ 6 4 / 40 00 370 326 1/22 4 / 40 00 370 329 / 4 / 4 70 331 1/22 40 00 37 / 4 / 40 00 37 343 1/2 40 00 370 347 /23 4 / 4 / 4 / 40 00 370 362 1/31 4 / 40 00 7 4 40 00 7 4 4 40 00 7 4 00 4 0 40 00 7 4 00 40 00 7 4 4 4 4 00 4 0 4 4 4 7 22 4 4 00 354 98 7/22 4 00 35 3 2, 7/22 4 40 00 365 067 8/7 4 40 00 365 080 8/6 40 00 365 081 8/6 40 00 365 082 8/6 40 0 365 083 8/6 40 00 365 084 8/6 4 3 085 8/6 4 00 365 08 8/6 4 5 087 8/6 4 4 7 4 4 4 0 3 4 40 00 370 084 1/9 40 00 370 085 1/9 4 40 00 370 087 1/ 4 40 70 9 40 70 0 1/4 40 70 1 40 00 370 7 1/ 40 00 370 101 1 13 40 00 370 102 1/12 40 70 6 1 40 00 370 11 1/13 4 4 4 4 4 4 40 0 4 00 4 40 00 37 4 00 37 4 00 37 4 0 3 4 00 37 4 0 3 40 00 37 40 00 4 40 0 3 4 Löschdecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/ L lt r . . . . . . . . . . . . . . .8/ L f t . . . . . . . . . . . . . . . . . . / Luft rfris h n ste . . . . . . . . . . . . . . / M i tzt r . . . . . . . . . . . . . . . / Maskenspender . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/ Messer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/8- M r r . . . . . . . . . . . . . . . . . / - M rt . . . . . . . . . . . . . . . . . / - Microfaser-Reinigungstücher . . . . . . . . /3, 1/ Mi r f rt r. . . . . . . . . . . . / , / , / S u rem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/72 S - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . / S r i i r . . . . . . . . . . . . . . . . . . . / S utz nzü e . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/128 S tz ril . . . . . . . . . . . . . / - , / , / S utz ril e für Be uch r . . . . . . . . . . . . 1/3 S tz ril f r ril tr r . . . . . . . . . . . / S utz and chuh . . . . . . . 2/ - 6, 2/ 8-64, 4/65 S utz el . . . . . . .1/4 -44, 1/46- 7, 5/11, 5/1 S tz r l . . . . 4/ - , / , / , / S tz il l r . . . . . . . . . . . . . . . . . / S utz chir c i en . . . . . . . . . . . . . / - S tz rz . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/ Trapezklingen . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/8-10 Tr r . . . . . . . . . . . . . . . . . . . / Tr i . . . . . . . . . . . . . . . . . 3/67-6 Trek i g-Stiefel . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/68 Tri t tzt r . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/48 Trit schlingen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5/4 T- irt . . . . . . . . / , / - 0, 4/4 , 4/ 4, 4/4 , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/49, 4/55 Tüch r . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/22 T rtr r . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5/ Ü r . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/ L . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 L l . . . . . . . . . . . . . . .8 L . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/80 L i . . . . . . . . . . . . . . M i . . . . . . . . . . . . . . .7/48 M e e . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/60 M . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/79- 0 M . . . . . . . . . . . . . . . . . S . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S h hr iniger . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/72 S . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4/128 S hutzbrillen . . . . . . . . . . . . . /2- , 1/46, 1/54 S hutzb illen fü Besucher . . . . . . . . . . . . 1/3 S hutzbrille für Bril enträger . . . . . . . . . . .1/10 S hutz andschuhe . . . . . . . 2/ , 2/48-64, 4/65 S l . . . . . . . , , , S hutzo e lls . . . . 4 , , , S il l . . . . . . . . . . . . . . . . . Trapezkling . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 -10 Trauma n e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 4 Trekkings h . . . . . . . . . . . . . . . . . /67-68 Trekking-Sti fel . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 Trikotputztü er . . . . . . . . . . . . . . . . . . Trittschling n. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 4 T-Shirts . . . . . . . . 0, 4/29- , 4/40, 4/4 , 4/ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . /49, 4/55 T h . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . /22 Türtrave se . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5/10 ABCIKL EN ISO 20471 EN 342

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SDB Gefahrgut- und/oder Gefahrstoffartikel, bitte beachten Sie die Sicherheits- datenblätter. Diese finden Sie unter www.nordwest.com/downloads Auf einen Blick SO BESTELLEN SIE GANZ EINFACH * Angaben zu den jeweiligen Lieferfristen ver- stehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten bei Lieferungen innerhalb Deutschlands. NORDWEST arbeitet mit namhaften Spedi - tionen zusammen, eine Lieferzeitgarantie kann aber nicht gegeben werden. Längere Lieferzeiten gelten z.B. für Bestellungen, die nach 16:00 Uhr bei uns eingehen, Lieferungen außerhalb Deutschlands und Lieferungen auf Inseln. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands kann der Lieferservice auch 48 Stunden oder darüber hinaus betragen. Alle Preise sind freibleibend. Bei den abgedruckten Preisen handelt es sich um unverbindliche Preisempfehlungen. Alle genannten Preise verstehen sich per Stück, Paar oder Verpackungseinheit netto ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Der jeweils gültige Legierungszuschlag wird separat berechnet. Die in diesem Katalog veröffentlichten Anga- ben entsprechen dem Informationsstand zum Rechtliche Hinweise Arbeitsschutzkatalog Herausgeber: ©NORDWEST Handel AG Robert-Schuman-Str. 17 D-44263 Dortmund info@nordwest.com www.nordwest.com Geschäftsfeld Handwerk-Industrie (WTA) Impressum Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Eine Preisanpassung während der Kataloglaufzeit behalten wir uns vor. Alle Angebote gelten nur für gewerbliche Abnehmer. Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. Für Ihre Bestellung genügen die 10-stellige Artikelnummer (Art.-Nr.) und die Bestellmenge. Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (04.2022). Spätere Änderungen können aus produktions- technischen Gründen keine Berücksichtigung finden. Technische Änderungen vorbehalten. Haftung für Druckfehler sowie fehlerhafte technische Angaben und Abbildungen wird ausgeschlos- sen. Abbildungen können, z.B. bei Neugestaltung der Produkte durch den Hersteller, abwei- chen. Wir arbeiten zum Teil mit Anwendungsabbildungen; Werkzeuge/Dekoration sind nicht im Lieferumfang enthalten. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen, die entweder in diesem Katalog abgedruckt sind oder Ihnen von uns bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden. Sie haben das Recht im Fall von Art. 21 Absatz 1 und 2 DSGVO der Datenverarbeitung zu wider- sprechen. Ergänzend gelten die Datenschutzbe- stimmungen der NORDWEST Handel AG (ein- sehbar unter www.nordwest.com/Datenschutz). Die Gültigkeit dieses Kataloges (ausgenommen Preise), gleich ob Druckwerk oder in elektronischer Anzeigeform, ist auf den Zeitraum vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2023 beschränkt. Eine Preisanpassung während der Kataloglaufzeit behalten wir uns vor. Bei den abgedruckten Preisen handelt es sich um unverbindliche Preisempfehlungen. Tabellenaufbau: Breite [mm] Höhe [mm] Länge [mm] Gewicht [kg] VE Art.-Nr. EUR KS 92 32 346 1,5 12 + 1234 567 890 2,15 1) ZX34 125 40 463 3,0 6 + 0123 456 789 4,20 1) ZJ08 160 50 618 30 2345 678 901 56,70 ZX34 200 60 634 44 9876 543 210 102,00 ZX34 Artikel nicht paketversandfähig. Lieferung erfolgt per Spedition. Mit zusätzlichen Kosten ist zu rechnen. Lieferauskunft Ohne Kennzeichnung in 24 Stunden* / = bedeutet in der Regel innerhalb einerWoche – Rücknahme nur im Ausnahmefall gegen Kostenerstattung. = Lieferzeit auf Anfrage VE =Verpackungseinheiten Bei Berücksichtigung der VE erhalten Sie die Artikel in Originalverpackung + = Handlingsaufschlag Bei diesen Artikeln ist ein Anbruch der VE möglich. Dafür wird ein Aufschlag von 15% berechnet.

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NORMEN UND INFORMATIONEN Einleitung ab Seite x Kopf-, Augen, -Atem, und Gehörschutz ab Seite x Augenschutz ab Seite x Gehörschutz ab Seite x Kopfschutz ab Seite x Atemschutz ab Seite x Handschutz ab Seite x Fußschutz ab Seite x Schutzbekleidung ab Seite x PSA 9A ab Seite x Erste Hilfe ab Seite x Hautschutz ab Seite x 2 Augenschutz 4 Gehör t 8 Kopfschutz 12 Atemschutz 14 Hand 17 Fußschutz 20 Schutzbekleidung 22 PSA A sturzsicherung 26 Erste Hilfe 29 Hautschutz 30

Normen und Informationen Das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz. Weitere Details sind in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) sowie in Sicherheitstechnischen Regelungen der Berufsgenossenschaften z. B. BGR-DGUV dargestellt. Der Handel und die Beschaffenheit der PSA (Persönliche Schutzausrüstung), wird in der Verordnung für Persönliche Schutzausrüstung PSA-V EU 2016/425 (vormals Richtlinie 89/686/EWG) geregelt. Pflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu beeinflussen und hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. TOP Prinzip: > Technisch: technische Maßnahmen zur Unfallvermeidung > Organisatorisch: organisatorische Maßnahmen zur Unfallvermeidung > Persönlich: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen. Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Unterweisung (siehe DGUV 212-515 §3 und ArbSchG §2 sowie PSA-Benutzerverordnung §3) Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt werden. Soweit erforderlich, führt er eine Schulung in der Benutzung durch. (2) Für jede bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung hat der Arbeitgeber erforderliche Informationen für die Benutzung in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten. Bei PSA der Kategorie III gilt: „Besondere Unterweisung“. Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll, hat der Unternehmer die nach § 3 Abs. 2 der PSA Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Sie sind vor der ersten Benutzung und anschließend nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, im Rahmen von Unterweisungen durchzuführen. Durch die Höherstufung des Gehörschutzes in Kategorie III ist auch hierfür eine jährliche Unterweisungspflicht vorgeschrieben. Ziel der Übungen ist neben einer sicheren Benutzung der persönlichen Schutzausrüstungen im Rahmen der jeweiligen Arbeitsaufgaben auch das richtige Verhalten in kritischen Situationen. Pflichten der Beschäftigten Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Die Beschäftigten haben Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Vor jeder Benutzung müssen persönliche Schutzausrüstungen vom Beschäftigen auf augenscheinliche Mängel hin geprüft werden (Sicht-/Funktionsprüfung); Mängel hat er dem Unternehmer bzw. seinem Beauftragten unverzüglich zu melden. z.B.: – Risse im Industrieschutzhelm, – beschädigte Laufsohlen oder sichtbare Schutzkappen, – aufgescheuerte Nähte bei Auffanggurten, – defektes Polster bei Gehörschutzkapseln, – zerkratzte Gläser von Schutzbrillen, – beschädigte Versiegelung von Atemschutzfiltern. Wichtig: Eine jährliche Unterweisung mit Übungen ist Pflicht. Persönliche Schutzausrüstung ist den Mitarbeitern kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Rechtsgrundlagen für den Arbeitsschutz i/2

Was ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA)? Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) müssen Arbeitnehmer z. B. in Herstellungsbetrieben, im Handwerk und auf Baustellen tragen. Mit persönlicher Schutzausrüstung ist nicht etwa Arbeits- und Berufskleidung gemeint, die beispielsweise Kleidung vor Verschmutzung schützt. Beispiele von PSA: • Schutzkleidung (Schweißerkleidung, Chemikalienschutzkleidung, Warnschutzkleidung z. B. bei Arbeiten im Straßenverkehr) • Atemschutz • Schutzbrillen • Gehörschutz • Sicherheitsschuhe • PSA gegen Absturz Die neue PSA-Verordnung (PSA=Persönliche Schutzausrüstung) Die bisherige Richtlinie 89/686/EWG wird durch die neue PSA-Verordnung EU 2016/425 ersetzt. Neue Pflichten der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Händler, Endanwender): So werden künftig auch Händler und Importeure zur Verantwortung gezogen. Bislang mussten nur die Hersteller prüfen, ob die Konformität erfüllt wird. EU-Konformitätserklärung EU-Konformitätserklärung bedeutet, dass diese Verordnung und evtl. andere zutreffende EU-Rechtsvorschriften eingehalten wurden. Dies ist die Voraussetzung der CE-Kennzeichnung, entsprechend der PSA-Kategorie. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung für jedes PSA-Modell aus und hält sie 10 Jahre bereit. NEU: Der Hersteller fügt die EU-Konformitätserklärung entweder der Lieferung bei oder gibt eine Internetadresse zum Abruf der Erklärung in der Gebrauchsanleitung bzw. auf der Ware an. Kategorie I geringe Risiken Konformitätserklärung notwendig Kategorie II weder in Kat I oder Kat III aufgeführte (mittlere) Risiken Konformitätserklärung notwendig Baumusterprüfung mit interner Kontrolle Kategorie III Risiken mit schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden Konformitätserklärung notwendig Baumusterprüfung mit interner Kontrolle und externer Überwachung PSA-Kategorien: PSA wird je nach Gefährdung in 3 verschiedene Risikokategorien eingestuft. Die PSA-Kategorie III wurde aktuell um einige Risiken erweitert: Ertrinken, Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen, Hochdruckstrahl, Messerstiche sowie schädlicher Lärm (Gehörschutz). Produktbeispiele Kategorien: Kategorie I Gartenhandschuhe, Unterziehhandschuhe Baumwolle Kategorie II Sicherheitsschuhe EN 20345, Strickhandschuhe mit Nitrilbeschichtung, Schutzbrillen, Warnschutzbekleidung Kategorie III Chemikalienschutzhandschuhe und Bekleidung, PSA gegen Absturz, Atemschutz, NEU: Gehörschutz PSA, die nach der alten PSA-Richtlinie zertifiziert ist und vor dem 21. April 2019 durch den Hersteller bzw. Importeur in Verkehr gebracht wurde, darf auch nach diesem Stichtag bis zum 20.04.2023 verkauft und eingesetzt werden. Der Inhalt des Normenkapitels dient zur allgemeinen Information und erhebt keinen Anspruch auf vollständige Gesetzestexte. Änderungen vorbehalten. i/3

Normen und Informationen i/4 Das menschliche Auge: Die Hornhaut: In direktem Kontakt mit der Umwelt spielt sich eine wichtige Rolle bei der Transmission von Lichtstrahlen. Sie ist das Gebilde des menschlichen Körpers mit der höchsten Empfindlichkeit. Die Pupille: Lichtkontrolleur in der Mitte der Iris, sie arbeitet wie eine Blende einer Kamera. Ihr Durchmesser verändert sich mit der Helligkeit. Die Linse: Ermöglicht dank eines Kontrollmuskels die Scharfeinstellung (nahes Sehen, fernes Sehen). Mit dem Alter verliert dieser Muskel an Kraft und beeinträchtigt das Nah sehen. Die Linse kann durch lange Einwirkung von IR- (Infrarot)- und UV (Ultraviolett)-Licht Ihre Transparenz verlieren, was den Sehverlust zur Folge hat. Die Netzhaut: Hier laufen alle Lichtstrahlen zusammen. Sie überträgt durch den optischen Nerv alle Informationen ans Gehirn, damit Sie das Gesehene wahrnehmen können. Verbrannte Netzhautzellen sind für immer verloren, was einen irreversiblen Sehverlust zur Folge hat. Gefahren für die Augen in der Arbeitswelt: Die Augen, unser wichtigstes Sinnesorgan, sind empfindlich gegen vielfältige Gefährdungen. Daher werden verschiedenartige Formen der Schutzausrüstung (z.B. Bügelbrillen, Vollsichtschutzbrillen, SchweißerSchutzbrillen, Schutzbrille mit Helmbefestigung, Visiere) für die Augen angeboten. Das Auge oder auch das Gesicht kann durch folgende Einflüsse geschädigt werden: • Mechanisch (wie Stoß, Stäube und Festkörper, wie z.B. Späne, Splitter, Körner), • Optisch (je nach Wellenlänge Unterscheidung in UV-, IR-Strahlung, sichtbares Licht), • Laserstrahlung • Chemisch (Dämpfe, Nebel, Rauch, Säuren, Laugen, Lösungen) • Thermisch (geschmolzene Metallspritzer, Wärmestrahlung, heiße Flüssigkeiten) • Besondere Einwirkungen (Röntgenstrahlen, Störlichtbogen, biologische Einwirkungen usw.) Augenschutz

i/5 Grundstandards: EN165 – Persönlicher Augenschutz – Wörterbuch genormter Begriffe im Augenschutz EN166 – Persönlicher Augenschutz – Allgemeine Anforderungen EN167 – Persönlicher Augenschutz – Optische Prüfverfahren EN168 – Persönlicher Augenschutz – Nicht-Optische Prüfverfahren Standards nach Filtern (Linsen): EN169 – Filter für Schweißarbeiten und bei verwandten Verfahren EN170 – Filter zum Schutz vor Ultraviolettstrahlen (UV) EN171 – Infrarot (IR-Filter) EN172 – Sonnenschutzfilter für die Industrie Schweißen: EN175 – Geräte für Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren EN207 – Filter für Laserstrahlung EN379 – Schweißerschutzfilter In vielen Fällen ist mit dem Zusammentreffen mehrerer dieser Gefährdungen zu rechnen. So treten z.B. beim Schweißen neben optischen auch mechanische und thermische Einflüsse auf. Beim Austreten von Flüssigkeiten oder Gasen unter hohem Druck ist mit mechanischen, chemischen und thermischen Gefährdungen zugleich zu rechnen. Bedeutung der EN-Kennzeichnungen / Normen: Scheibenmaterial, Scheibentönungen/Filterauswahl: Polycarbonat: Mechanische Arbeiten unter guten Sichtbedingungen Acetat: Chemielabore, Lackiererei, Umgebungen mit hoher Luftfeuchtigkeit Klare Sichtscheibe: schützt vor UV-Licht, geeignet z.B. zum Schutz gegen Schleifpartikel, bietet besonders scharfe Durchsicht – EN166, EN17, Scheibenkennzeichnung: 2C-1.2 Gelbe Sichtscheibe: absorbiert ultraviolettes Licht, wo scharfes Sehen und Kontrast erforderlich ist, filtert trübes Licht heraus, gut geeignet für Außenarbeiten bei Dämmerung oder im Halbdunkel oder an nebeligen Tagen (nicht zum Autofahren) – EN166, EN170, Scheibenkennzeichnung: 2-1.2 Graue Sichtscheibe: reduziert Blendung und grelles Licht, bietet gute Farberkennung (wichtig für städtische Arbeitsnehmer und Streckenposten) – EN166, EN172 I/O. – Indoor / Outdoor: ideal für den Einsatz bei wechselnden Lichtverhältnissen (Innen- und Außenbereich). Reflektiert Sonnenlicht ohne zu stark abzudunkeln. Schutz vor mechanischen Gefahren. – EN166, EN172 Blau verspiegelt: Ideal für den Einsatz bei Außenarbeiten sowie Schutz vor starker Sonneinstrahlung. – EN166, EN172 IR: für Schweißarbeiten geeignet. Es werden unterschiedliche Schutzstufen angeboten: Augenschutz mit Sehschärfe bzw. Korrektionsschutzbrillen sind auf Anfrage erhältlich!

Normen und Informationen i/6 Damit die Brillenauswahl für den Einsatzbereich erfolgen kann, sind sowohl Sichtscheiben wie auch Fassungen mit Kennbuchstaben und Ziffern versehen. Augenschutz – gewusst wie! Leicht verletzbar – einfach zu schützen! Bedeutung der Scheibenkennzeichnung: Beispiel: C-1.2 X 1S-166 S CE Schutzstufe: 2C (UV-Schutzfilter mit guter Farberkennung) Schutzstufe (Filter): 1.2 (klar – 100% - 74,4 %) Kennbuchstabe Hersteller: x Optische Klasse: 1 Kennzeichnung/Norm: EN166 Mechanische Festigkeit: S (erhöhte Festigkeit) Beispiel der Rahmenkennzeichnung: Beispiel: x-EN166-S CE Kennbuchstabe Hersteller: x Kennzeichnung/Norm: EN166 Mechanische Festigkeit: S (erhöhte Festigkeit) C1.2 X 1S-166 S CE C1.2 X 1S-166 S CE x-EN166-S CE x-EN166-S CE

¹Wichtig: Ab einer Schutzstufe 4,0 sind Schutzbrillen im gewerblichen Bereich für den Straßenverkehr nicht mehr zugelassen. i/7 Schutzstufe Vorzahl VLT-Bereiche Keine Schweißen 1,2¹ Klar 2 UV-Schutzfilter 1,7 IN/OUT, UVR, klar verspiegelt 2C oder 3 UV-Schutzfilter mit guter Farberkennung 2,5 Bronze, braun, rauch 4 Infrarot-Schutzfilter (Heißbetriebe) 3.1 Dunkelbronze, dunkelgrau, rauch, blau oder rot verspiegelt 5 Sonnenschutzfilter 3,4,5,...11 Schweißen 6 Sonnenschutzfilter mit Infrarot-Spezifikationen Optische Klasse 1 Für Arbeiten mit besonders hohen Anforderungen an die Sehleistung für den Dauergebrauch sowie für Vorsatzscheiben, keine optische Verzerrung 2 Für Arbeiten mit durchschnittlichen Anforderungen an die Sehleistung 3 Nur in Ausnahmefällen für grobe Arbeiten ohne größere Anforderungen an die Sehleistung und nicht für den Dauergebrauch Schutz gegen Teilchen hoher Geschwindigkeiten Mech. Festigkeit Kurzzeichen Mechan. Festigkeit Anforderung Max. Geschwindigkeit Stahlkugel Gewicht Scheibenmaterial Brillen Vollsichtbrillen Visiere A(T Hohe Schlagenergie 190 m/s Ø 6 mm 0,86 g Polycarbonat X B(T) Mittlere Schlagenergie 120 m/s Ø 6 mm 0,86 g Polycarbonat X X F(T) Niedrige Schlagenergie 45 m/s Ø 6 mm 0,86 g Polycarbonat, Acetat X X X S Erhöhte Schlagenergie 5,1 m/s Ø 22 mm 43 g CR39, Sicherheitsglas X X X T: Wenn dem Buchstabe der Schlagenergie (F, B oder A) der Buchstabe T folgt, schützt die Fassung gegen Schlagenergie mit extremen Temperaturen (-5 °C / +55 °C) Anwendungsbereiche Kurzzeichen Verwendungsbereich Brillen Vollsichtbrillen Visiere Keines Grundverwendung Nicht festgelegte mechanische Risiken und Gefährdung durch ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung und Sonneneinstrahlung X X X 3 Flüssigkeiten Flüssigkeiten (Tropfen und Spritzer) X X 4 Grobstaub Staub mit einer Korngröße >5 µm X X 5 Gas- und Feinstaub Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch und Staub mit einer Teilchengröße <> 5 µm X 8 Störlichtbogen Elektrischer Lichtbogen bei Kurzschluss in elektrischen Anlagen X 9 Schmelzmetall und heiße Festkörper Spritzer von Schmelzmetallen und Durchdringen heißer Festkörper Weitere Schutzkennzeichnungen/ Zusatzanforderungen Schutz vor K Beschädigung durch kleine Teilchen (verkratzen) N Beständigkeit gegen Beschlagen (antifog) T Widerstand gegen Stöße (äußerste Temperatur -5 °C / +55 °C) H Tragekörper für kleine Kopfgrößen R Verstärkte Reflexion von IR (>60 %)

Normen und Informationen i/8 Gehörschützer sind persönliche Schutzausrüstungen, die durch Schalldämmung die Einwirkung des Lärms auf das menschliche Gehör so weit verringern, dass die Entwicklung einer Lärmschwerhörigkeit vermieden wird. Lärmschwerhörigkeit entsteht oft unbemerkt über lange Zeit und erzeugt keinen Schmerz. Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar! Bedeutung der EN-Kennzeichnungen / Normen: EN 352-1 – Kapselgehörschützer EN 352-2 – Gehörschutzstöpsel, Otoplastiken EN 352-3 – Kapselgehörschützer m. Helmbefestigung EN 352-4 – Pegelabhängige Kapselgehörschützer EN 352-5 – Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation EN 352-6 – Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung EN 352-7 – Pegelabhängige dämmende Gehörschutzstöpsel EN 458 – Empfehlung von Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung von Gehörschutz Hinweis: Gehörschutz wird nach der neuen PSA-Verordnung unter Kategorie III (tödliche bzw. irreversible Schäden) geführt. Vor der ersten Benutzung und danach einmal jährlich hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die herrschende Lärmgefährdung zu informieren sowie über geeignete Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Gehörschutz

Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von über 80 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel von über 135 dB(C) muss der Unternehmer den betroffenen Beschäftigten geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB(A) sowie 137 dB(C) ist der Arbeitnehmer verpflichtet diesen zu verwenden. Auswahlprinzipien: • ausreichende Dämmwirkung • keine Überprotektion, Signal- und Warnerkennung dürfen nicht beeinträchtigt werden • Passform • Tragekomfort • Vereinbarkeit mit anderer am Kopf getragener PSA (Schutzhelm, Schutzbrille, Atemschutz) Der SNR Wert (Singe-Number-Rating) ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen werden muss. Liegt die Differenz unter dem durch z.B. berufsgenossenschaftliche Vorschriften oder Arbeitsrichtlinien bestimmten Grenzwert, so ist der Gehörschutz ausreichend. Beispiel: Die Lärmbelästigung beträgt 99 dB (A) Der SNR-Wert des Gehörschutzes, z.B. Kapselgehörschutz beträgt 28 dB(A) -28 dB (A) Abzug Korrekturwerte Herstellerangaben: +5 dB (A) Vorzuformende Stöpsel minus 9 dB, vorgeformte Stöpsel minus 5 dB; Kapsel minus 5 dB und Otoplastiken minus 3 dB. Restlärm 76 dB (A) Somit ist der Gehörschutz in diesem Falle ausreichend, da er unter 80 dB(A) liegt. Korrekturfaktor KS Als Korrekturwerte Ks für die Benutzung von Gehörschutz in der Praxis werden verwendet: • Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel Ks = 9 dB • Fertig geformte Gehörschutzstöpsel Ks = 5 dB • Bügelstöpsel Ks = 5 dB • Kapselgehörschutz Ks = 5 dB • Otoplastiken mit Funktionskontrolle Ks = 3 dB Der H-, der M- und der L-Wert geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an. > H steht für „High“ und bezeichnet den Frequenzbereich zwischen 2.000 und 8.000 Hz. > M steht für „Middle“ und bezeichnet den Frequenzbereich zwischen 1.000 und 2.000 Hz. > L steht für „Low“ und bezeichnet den Frequenzbereich zwischen 63 und 1.000 Hz. i/9

Normen und Informationen Ein geprüfter und zugelassener Gehörschutz mit der geeigneten Schalldämmung, der ständig und richtig getragen wird, vermeidet die Gehörschädigung! Bitte beachten Sie zur richtigen Handhabung und Pflege die Hinweise in der Gebrauchsanleitung. Dezibelskala: Die Dezibelskala ist logarithmisch aufgebaut. Eine Lärmbelastung von 95 dB wird vom Menschen doppelt so laut wie 85 dB wahrgenommen. Physikalisch gemessen liegt in diesem Bereich sogar eine Verzehnfachung des Schalldrucks vor. Bei einer täglichen Lärmbelastung von 8 Stunden sind 85 dB genauso gefährlich wie 88 dB bei einer Lärmbelästigung von 4 Stunden. 160 dB(A) Geschützknall 140 dB(A) Flugzeugstart 130 dB(A) Niethammer 120 dB(A) unerträglich laut 115 dB(A) Bleche hämmern 110 dB(A) Druckluftmeißel 105 dB(A) Schlagschrauber 100 dB(A) Kreissäge/Schleifhexe 95 dB(A) Holzfräsmaschine 90 dB(A) schweres Fahrzeug 85 dB(A) Fräsmaschinen 80 dB(A) starker Straßenverkehr 70 dB(A) PKW 60 dB(A) normales Gespräch 40 dB(A) leise Radiomusik 30 dB(A) Flüstern 0 dB(A) unvorstellbar leise Gefährlich Auf Dauer gefährlich Ungefährlich Wann nutze ich welche Gehörschützer? Vorzuformende Gehörschutzstöpsel Vorgeformte Gehörschutzstöpsel Gehörschutzstöpsel mit Stiel Bügelgehörschutz Kapselgehörschutz Otoplastiken Aktiver Kapselgehörschutz Umfeld Schmutzige Arbeitsumgebung Q Q Q Q K Q Metalldetektierbarkeit Q Q Q Temperatur hoch Q Q Q Q Q Temperatur niedrig K K K Q Q Hygienevorschriften Q Q Q Q K Hoher Kommunikationsbedarf Q Anwendungsdauer Tragedauer kurz Q Q Q Q Tragedauer mit Unterbrechung K K Q K K Tragedauer lang Q Q Q Q Kombination mit Augenschutz Q Q Q Q Q Unternehmerpräferenz Ausgabe durch Wandspender Q Besuchergruppe Q Wiederverwendbarkeit K K K Q Q Q Einwegverwendung Q Wechselnde Belegschaft Q Q Anwenderpräferenz Medizinische Unverträglichkeit K Q Q Druckempfindlicher Gehörgang K K Q K Unsichtbarkeit K Q K Angepasster Gehörschutz Q Legende: Q = optimal Quelle: 3M K = teilweise geeignet leer = nicht geeignet i/10

1.) Vor dem Einsetzen Gehörschutzstöpsel mit sauberen Fingern zu einer dünnen Rolle formen. Wie setze ich einen Gehörschutzstöpsel richtig ein? 2.) Mit einer Hand über Kopf das Ohr nach hinten, oben und außen ziehen, mit der anderen Hand den Stöpsel in den gestreckten Gehörgang einführen. Halten, bis sich der Stöpsel im Ohr ausgedehnt und dem Gehörgang angepasst hat. Stöpsel mindestens 30 Sekunden fixieren. Nur so lassen sich die vom Hersteller angegebenen Dämmwerte erreichen. 3.) Nur wenn sich der Stöpsel vollständig im Gehörgang ausgedehnt hat, lassen sich die angegebenen Dämmwerte erreichen. Quelle: 3M i/11

Normen und Informationen Kopfschutz beschreibt im Allgemeinen den Schutz des Schädels vor Verletzungen durch aufschlagende Gegenstände, wobei der Gesichts- schutz normalerweise ausgeklammert ist. Industrieschutzhelme sind Kopfbedeckungen aus widerstandsfähigem Material, die den Kopf vor allem gegen herabfallende Gegenstände, pendelnde Lasten und Anstoßen an feststehende Gegenständen schützen sollen. Industrie-Anstoßkappen sind Kopfbedeckungen, die den Kopf vor Ver- letzungen schützen sollen, die durch einen Stoß mit dem Kopf gegen harte, feststehende Gegenstände verursacht werden. Der Einsatz von Anstoßkappen findet z.B. an Montagebändern, im KFZ-Gewerbe oder auch im Innenausbau von Häusern statt. Des Weiteren werden Anstoßkappen von Gabelstaplerfahrern, Kranführern, Lagerarbeitern oder Flughafenarbeitern getragen. Ausdrücklich ist der Einsatz von Industrie-Anstoßkappen nur dann zulässig, wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass das Auftreten von herabfallenden, wegfliegenden Lasten/Gegenständen etc. ausgeschlossen ist. Bedeutung der EN-Kennzeichnungen / Normen: DGUV-Regel 12-193 – Vorschriften zur Benutzung von Schutzhelmen DIN EN 397 – Industrie-Schutzhelme DIN EN 812 – Industrie-Anstoßkappen DIN EN0365 – Elektrische Isolierung, Helme für Arbeiten an Niederspannungsanlagen DIN EN14052 – Hochleistungs-Industriehelme Anforderungen an die Schutzfunktion des Helms laut DIN EN 397: • Stoßdämpfung (durch elastische und plastische Verformung) • Durchdringungsfestigkeit (gegen spitze und scharfe Gegenstände) • Flammbeständigkeit • elastischer Durchgangswiderstand • Gewährleistung eines optimalen Sitzes • Schutz bei sehr niedriger Temperatur (-20 C°/-30 C°) • Schutz bei sehr hoher Temperatur (150 C°) • elektrische Isolierung (440 Vac) • Gestaltfestigkeit bei seitlicher Beanspruchung • Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall Kennzeichnungspflicht nach DIN EN 397 (Schutzhelme) bzw. DIN EN 812 (Anstoßkappen): • Name, Zeichen des Herstellers • Nummer der europäischen Norm. Bei Erfüllen der Kategorie III zusätzlich die Nummer des Prüfinstituts. • Jahr und Quartal der Herstellung • Helmtyp • Größe und Größenbereich (Kopfumfang in cm) • Kurzzeichen des Helmmaterials Industrieschutzhelme mit folgenden Zusatzanforderungen unterliegen der Produktionsüberwachung: • Elektrische Isolierung (bis 440 V Wechselspannung) • Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall • Schutz bei sehr hohen Temperaturen Typische Helmschalenmaterialien: Thermoplaste Duroplaste HDPE ABS PF-SF UP-GF Gewicht leicht leicht schwer schwer Alterungsbeständigkeit gut gut sehr gut sehr gut UV-Beständigkeit befriedigend befriedigend sehr gut sehr gut Schmelzpunkt 150°C 180°C >1000°C >1000°C Formbeständigkeit bei Wärme bis ca. +70°C ca. +90°C ca. +500°C ca. +200°C Bruchfestigkeit bei Kälte bis -40°C -30°C Feuchtigkeitsaufnahme Keine <0,2% <0,3% <0,3% Chemische Beständigkeit (Säuren, Laugen, Öle) sehr gut (ausgen. Öle und Fette) befriedigend (ausgen. Säuren) gut gut Gebrauchsdauer¹ Empfehlung max. 4 Jahre Empfehlung max. 8 Jahre Kopfschutz Die Nutzungsdauer hängt vom Helmmaterial und den Einsatzbedingungen ab. Wichtig! Nach einer starken Beaufschlagung darf der Schutzhelm nicht weiter benutzt werden. Gebrauchsdauer: Die Haltbarkeit, insbesondere die der Helmschalen, hängt von mehreren Einflussfaktoren ab. Unter anderem sind hier Witterungseinflüsse, UV-Bestrahlung und Luftverunreinigung zu nennen. Hinzu kommen noch herstellerseitige Einflüsse, z.B. Art und Qualität des verwendeten AusgangsKunststoffes und der zugegebenen UV-Stabilisatoren, Druck, Temperatur und Spritzgeschwindigkeit bei der Formgebung von Helmschalen. Lagerung: Achten Sie auf eine trockene und lichtgeschützte Aufbewahrung (Raumtemperatur). i/12

Thermoplastischer Kunststoff: Kennzeichnung mit Polyethylen (PE), Polycarbonat (PC), Polyamid (PA), Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS), glasfaserverstärktes Polypropylen (PP-GF), oder HDPE. 90% aller eingesetzten Helme sind aus Polyethylen. Sie werden im Baugewerbe, der Industrie und in der Land- und Forst- wirtschaft eingesetzt. Ungeeignet für den Einsatz in Heißbereichen. Duroplastischer Kunststoff: Kennzeichnung mit glasfaserverstärktes ungesättigtes Polyesterharz (UP-GF) oder faserverstärktes Phenol-Formaldehyd-Harz (PF-SF). –Die besonderen Eigenschaften der Duroplaste sind eine recht hohe Alterungsbeständigkeit sowie eine gute UV-Strahlen- und Versprödungsbeständigkeit. Die Bruchfestigkeit in Kälte in unbegrenzt, ebenso die Beständigkeit gegenüber Chemikalien. Duroplast-Helme sind schwerer und durch das Fertigungsverfahren teurer als Helme aus Thermoplast. Schutzhelme aus Duroplastischem Material kommen normalerweise in der Stahlerzeugung und- Verarbeitung, in Gießeren und Kokereien sowie in der chemischen Industrie zum Einsatz. Zur Groborientierung über die Versprödung von Helmschalen wird der so genannte „Knacktest“ empfohlen. Dabei wird die Helmschale mit den Händen seitlich leicht eingedrückt bzw. der Schirm leicht verbogen. Nimmt man bei aufgelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche wahr, sollte der Helm der weiteren Benutzung entzogen werden. BG Bau fördert Anschaffung von Schutzhelmen Die BG Bau fördert für gewerbliche Mitgliedsunternehmen die Anschaffung von Industrieschutzhelmen nach DIN EN 397 mit 4-Punkt-Kinnriemen und Sonnenschutz mit Arbeitsschutzprämien. Schutzhelme aus dem Bergsport nach DIN EN 12492 können ebenfalls auf Baustellen eingesetzt werden, wenn sie zusätzlich die DIN 397 erfüllen und mit einem 4-Punkt-Kinnriemen nach DIN 397 fertig montiert ausgestattet sind. Helme, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden auch mit besonderem Sonnenschutz (Nackenschutz als UV-Schutz) gefördert, wenn diese vom Hersteller fertig ausgestattet angeboten werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der BG Bau unter www.bgbau.de. Innenausstattungen Der Unterschied zwischen 4- und 6-Punkt-Gurtband-Innenausstattungen besteht in der Anzahl der Verbindungen von Gurtbändern und Kopfband. Je stärker der Aufschlag auf einen Helm, desto besser schneidet die 6-PunktInnenausstattungen gegenüber einer mit 4-Punkt ab. Einen besseren Tragekomfort bietet eine 6-Punkt-Innenausstattung. Schutzhelm-Zubehör: • Kinnriemen • Gehörschutz • Augen- und Gesichtsschutz • Drehverschluss • Innenausstattung Das Zubehör muss so angebracht werden, dass die Schutzfunktion des Schutzhelmes nicht beeinträchtigt wird. Nach einer starken Beaufschlagung und bei sichtbaren Mängeln dürfen Industrieschutzhelme nicht mehr weiterbenutzt werden. i/13

Normen und Informationen Werden bei Tätigkeiten Stäube, Gase oder Dämpfe frei und ist keine effektive Absaugung dieser Gefahrstoffe vorhanden, muss Atemschutz getragen werden. Für Schadstoffe sind Grenzwerte festgelegt, die am Arbeitsplatz nicht überschritten werden dürfen (MAK – Maximale Arbeitsplatzkonzentration, TRK = Technische Richtkonzentration). Ist die Konzentration höher, muss man sich gegen sie schützen. Gefährdungsbeurteilungen sind gemäß DGUV Regel 112-190 durchzuführen. Vorschriften und Normen Nach VGB1 § 4 (2) hat der Unternehmer Atemschutz zur Verfügung zu stellen, wenn Versicherte gesundheitsschädlichen, insbesondere giftigen, ätzenden oder reizenden Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben ausgesetzt sein können. Es gibt folgende Atemschutzprodukte: 1.) Partikelatemschutz: Partikelatemschutz (EN149) bestehen zum größten Teil aus dem Filtermaterial selbst und bieten Schutz vor Staub, Rauch, Mikroorganismen und Nebel. Aus hygienischen Gründen sind Sie meist nur den einmaligen Gebrauch ausgelegt. Aktivkohlezusätze können zusätzlich gegen belästigende Gerüche hilfreich sein, schützen jedoch nicht vor schädigenden Gase und Dämpfen. Klasseneinteilung der Partikelfilter (EN149:2001 + A1:2009) • Partikelfilter Schutzstufe P1 bzw. FFP1: gegen ungiftige Stäube und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis. Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe, sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 und 3 + Enzyme. Bis zum 4-fachen des erlaubten Grenzwertes einsetzbar (AGW – allgemeiner Grenzwert). • Partikelfilter Schutzstufe P2 bzw. FFP2: gegen ungiftige Stäube, Rauch und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis. Nicht gegen radioaktive Partikel, sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme. Bis zum 10-fachen (FFP- und Halbmaske) bzw. 15-fachen (Vollmaske) des Grenz- wertes erlaubt. • Partikelfilter Schutzstufe P3 bzw. FFP3: gegen gesundheitsschädliche Stäube und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis. Gegen radioaktive Partikel, Enzyme, sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3. Bis zum 30-fachen (FFP- und Halbmaske) bzw. 400-fachen (Vollmaske) des Grenzwer- tes einsetzbar. Der neue Allgemeine Staubgrenzwert: 1,25 mg/m³ Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 900) besagt, dass Belastungen am Arbeitsplatz durch Stäube auf mögliche Gefährdungen hin bewertet werden müssen. Es gilt der neue Grenzwert von 1,25mg/m³ (alveolengängiger Staub). Die Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Regel ist der 31.12.2018. Staubbelastete Arbeitsplätze müssen nach der neuen TRGS900 hin überprüft werden und erfordern ggf. höhere Schutzmaßnahmen als bisher. 2.) Gase-/Dämpfe-Atemschutz: bietet Schutz vor Gasen, Dämpfen und/oder Partikeln wobei die entsprechenden Filter in Gasfilter, Kombinationsfilter, Mehrbereichsfilter und Mehrbereichs-Kombinationsfilter unterteilt werden. Die Filterart bestimmt die Schutzwirkung und den Schutzfaktor. Zum Schutz gegen Dämpfe und Gase oder gegen Partikel oder Kombinationen davon. • Halbmasken (EN 140) umschließen den Nasen,- Mund,- und Kinnbereich • Vollmasken (EN 136) bedecken das gesamte Gesicht und bieten somit einen zusätzlichen Augenschutz Atemschutz Erläuterung von CMR Weitere Kennzeichnungen C cancerogen (krebserzeugend) R reusable (wiederverwendbar) M mutagen (erbgutverändernd) NR non reusable (nicht wiederverwendbar) R eproktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) D Dolomitstaubgeprüft Der Bereich Atemschutz ist der Kategorie III (tödliche Gefahren oder irreversible Schäden) zugeordnet. i/14

Einteilung der Filtertypen/-klassen: Filtertyp Kennfarbe Hauptanwendung (Schadstoffart) Klasse A braun Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt >65°C 1,2,3 AX braun Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt <65°C der -Niedrigsieder-Gruppen 1 und 2 - (siehe BG-Vorschriften) - B grau Anorganische Gase und Dämpfe wie: Blausäure (Hydrogencyanid), Chlor, Schwefelwasserstoff (Hydrogensulfid), jedoch nicht gegen Kohlenmonoxid 1,2,3 E gelb Saure Gase , wie z.B. Chlorwasserstoff (Salzsäuredampf) und Schwefeldioxid 1,2,3 K grün Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate 1,2,3 SX violett Spezielle Gase wie auf dem Filter angegeben - NO blau Nitrose Gase (z.B. NO, NO2; NOx) - HG rot Quecksilberdampf und Quecksilbverbindungen - Reaktor orange Radioaktives Jod inkl. Jodmethan - CO schwarz Kohlenmonoxid - P weiß Partikeln 1,2,3 3.) Gebläse und Druckluftatemschutz: zum Schutz vor extremer Schadstoffbelastung Gebläsefiltergeräte: Die Umgebungsluft wird angesaugt und durch die auswechselbaren Filter gereinigte Luft über eine Haube oder Maske dem Anwender zugeführt. Erhöhter Tragekomfort. Je nach Schadstoffen sind geeignete Atemfilter auszuwählen! Die Standzeit von Filtern ist von verschiedenen Einflussfaktoren (z.B. Schadstoffart, Umgebungstemperatur, Schadstoffkonzentration, Luftfeuchtigkeit) abhängig. Das Verfallsdatum ist auf den einzelnen Filtern vermerkt. Geöffnete Gas- und Kombinationsfilter sind spätestens 6 Monate nach dem Öffnen zu ersetzen. Die Lagerzeit von Partikelfiltern liegt bei ca. 4 Jahren. Die Gebrauchsdauer von Filtern ist beschränkt und hängt von der Filterklasse, den Umgebungsbedingungen sowie der Atemleistung des Benutzers ab. Gasfilter sind dann auszutauschen, wenn der Geruch bzw. Geschmack des Gases spürbar wird. Partikelfilter und partikelfiltrierende Masken sind nach einer Schicht bzw. wenn der Atemwiderstand merklich ansteigt auszutauschen. Benutzen Sie nie ein Filtergerät wenn die Umgebungsluft weniger als 17 Vol%. bei speziellen Tätigkeiten, wie z.B. Arbeiten unter Erdgleiche, weniger als 19 Vol% Sauerstoff enthält. Gasfilter gegen giftige Gase sollten nach einmaligen Gebrauch oder bei geringer Gebrauchsdauer nach jeder Schicht gewechselt werden. Höheres Aufnahmevermögen: = längere Standzeit bei gleicher Gaskonzentration = bei höheren Schadstoffkonzentrationen einsetzbar Klasseneinteilung der Gasfilter Klasse: 1 2 3 Aufnahmevermögen: niedrig mittel hoch Schadstoff-Grenzwert: 0,1 Vol. % 0,5 Vol. % 1,0 Vol. % (1000ppm) (5000ppm) (10.000ppm) Bedeutung der EN-Kennzeichnung/Normen: EN136 – Vollmasken EN140 – Halbmasken EN 14387 – Gas-/Kombinationsfilter sowie Mehrbereichs-Kombinationsfilter EN 143 – Partikelfilter EN 149 – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel EN 403 – Filter Fluchtgeräte EN 405 – Filtrierende Halbmasken m. Ventil zum Schutz gegen Gase oder Partikel EN 529 – Atemschutzgeräte-Empfehlung für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung – Leitfaden i/15

Normen und Informationen Acetaldehyd_ ________________________________ CH ₃ CHO_________________________ AX Aceton_ ____________________________________ CH ₃ COCH ₃ _ ______________________ AX Acetoncyanhydrin (2-Cyano-2-Propanol) _ ____________ CH ₃ C(OH)(CN)CH ₃ _ _______________A-(P3) Acetonitril _ _________________________________ CH ₃ CN___________________________ A Acrolein (2-Propenal)_ __________________________ CH ₂ CHCHO_______________________ AX Acrylsäure-ester_ _____________________________ CH ₂ CHCOOR_______________________ A Acrylnitril_ __________________________________ CH ₂ CHCN______________________A-(P3) Ätznatron (Natriumhydroxid) ______________________ NaOH_ _________________________ P2 Aldehyde____________________________________ R-CHO_ ___________________ A bzw. AX Alkohole_ ___________________________________ R-OH_ ___________________________ A Allylchlorid (3-Chlor-1-Propen) _ ___________________ CH ₂ CHCH ₂ CI _ ____________________ AX Ameisensäure_ _______________________________ HCOOH_ _________________________ E Ameisensäure-ethylester (Ethylformiat)_ _____________ HCOOC ₂ H ₅ _ ______________________ AX Ammoniak___________________________________ NH ₃ _____________________________ K Anilin_ _____________________________________ C ₆ H ₅ NH ₂ _______________________A-(P3) Antimonwasserstoff (Stibin)_ _____________________ SbH ₃ _ _______________________ B2-(P3) Arsenik (Arsentrioxid)___________________________ As ₂ O ₃ ___________________________ P3 Arsenwasserstoff (Arsin)_ _______________________ AsH ₃ _ __________________________ B2 Benzin______________________________________ -_ ______________________________ A Benzol (und Homologe)__________________________ C ₆ H ₆ _ ___________________________ A Benzylbromid (-Bromtoluol)_______________________ C ₈ H ₅ C ₂ Br_ _____________________A-(P2) Beryllium____________________________________ Be_____________________________ P3 Blausäure (Cyanwasserstoff)______________________ HCN_ ___________________________ B Bleirauch (Metallrauche)_________________________ Pb_ ____________________________ P2 Brom_______________________________________ Br ₂ ___________________________ B-(P3) Brommethan_ ________________________________ CH ₃ Br_ _________________________ AX Bromoform (Tribrommethan)_ _____________________ CHBr ₃ _ __________________________ A Bromwasserstoff_ _____________________________ HBr_ _________________________ E-(P2) Brüniersalz_ _________________________________ -_ ___________________________ B-(P2) Butanon (Methyl-Ethyl-Keton)_ ____________________ CH ₃ COC ₂ H ₅ ________________________ A Butylacetat_ _________________________________ CH ₃ COOC ₄ H ₉ _______________________ A Butylacrylat__________________________________ CH ₂ CHCOOC ₄ H ₉ _ ___________________ A Butylalkohole (Butanole)_________________________ C ₄ H ₉ OH_ ______________________A-(P2) Chlor_______________________________________ CI ₂ ___________________________ B-(P3) Chlorbrommethan (Bromchlormethan)_ ______________ CH ₂ CIBr_ ________________________ AX Chlorcyan_ __________________________________ CICN_ __________________________ B2 Chlordioxid_ _________________________________ CIO ₂ _____________________________ B Chlormethan_ ________________________________ CHCI ₃ _____________________________- Chloroform (Trichlormethan)_ _____________________ CHCI ₃ ___________________________ AX Chloropren (2-Chlor-1.3-butadien)_ _________________ CH ₂ C(CI)CHCH ₂ ____________________ AX Chlorsulfonsäure_ _____________________________ CISO ₃ H_ _____________________ B-(P2) Chlorwasserstoff_ _____________________________ HCI_ _________________________ E-(P2) Chromoxide__________________________________ Cr ₂ O ₃ , CrO ₃ _______________________ P2 Cyankalistaub (Kaliumcyanid)_ ____________________ KCN__________________________ B-(P2) Cyanwasserstoff_ _____________________________ HCN_ ___________________________ B Cyclohexan_ _________________________________ C ₆ H ₁₂ ____________________________ A Cyclohexanol_________________________________ C ₆ H ₁₁ OH__________________________ A Cyclohexanon_ _______________________________ C ₆ H ₁₀ O___________________________ A DD-Produkte (Desmodur-Desmophen)_ ______________ -_ ___________________________AB-P2 DDT-Staub, siehe Insektizide______________________ -_ _____________________________ P3 Diacetonalalkohol_ ____________________________ (CH ₃ ) ₂ C(OH)_ _______________________- (Hydroxy-4-Methyl-2-Pentanon)____________________ CH ₂ COCH ₃ _ _______________________ A 1.2-Dibromethan_ _____________________________ CH ₂ BrCH ₂ Br_ ______________________ A 1.2-Dichlorethan_ _____________________________ CH ₂ CICH ₂ CI_ ______________________ A 1.2-Dichlorethen_ _____________________________ CHCICHCI________________________ AX Dichlormethan________________________________ CH ₂ CI ₂ _ _________________________ AX 1.2-Dichlorpropan_ ____________________________ C ₃ H ₆ CI ₂ _ _________________________ A Dieselkraftstoff_ ______________________________ -_ ______________________________ A Dimethylformamid (DMF)_ _______________________ HCON (CH ₃ ) ₂ _______________________ A 1.4-Dioxan___________________________________ C ₄ H ₈ O ₂ ___________________________ A Dischwefeldichlorid_ ___________________________ S ₂ CI ₂ _ ________________________ B-(P2) Eisenpentacarbonyl_ ___________________________ Fe(CO) ₅ _ _____________________CO-(P3) Epichlorhydrin (1-Chlor-2.3-epoxypropan)_ ____________ C ₃ H ₅ OCI_______________________A-(P3) Essigsäure___________________________________ CH ₃ COOH_________________________ E Ester_______________________________________ R-COOR_ ___________________A bzw. AX Ethanolamin (2-Aminoethanol)_ ___________________ CH ₂ OHCH ₂ NH ₂ _ ____________________ A Ether_______________________________________ ROR_______________________A bzw. AX Ethylacetat_ _________________________________ CH ₃ COOC ₂ H ₅ _______________________ A Ethylalkohol (Ethanol)___________________________ C ₂ H ₅ OH_ _________________________ A Ethylbenzol_ _________________________________ C ₆ H ₅ CH ₂ CH ₃ _ ______________________ A Ethylenchlorid (1,2-Dichlorethan)___________________ CH ₂ CICH ₂ CI_ ______________________ A Ethylenoxid (Atox, T-Gas)_ _______________________ C ₂ H ₄ O_ _________________________ AX Ethylformiat__________________________________ HCOO C ₂ H ₅ _______________________ AX Fluorwasserstoff_ _____________________________ HF______________________________ E F-Stoffe_ ___________________________________ -_ ______________________________ B Furfurol (2-Furylmethanal)________________________ C ₅ H ₄ O ₂ ___________________________ A Halogene_ __________________________________ Hal ₂ _____________________________ B Halogenkohlenwasserstoffe_ _____________________ R-Hal______________________A bzw. AX Halogenkohlenwasserstoffe_ _____________________ R-Hal________________________AB-(P2) m. Neigung z. Halogenwasserstoffabsp. Halogenwasserstoff____________________________ HF HCI Br, HJ_ __________________ E-(P2) Hexachlorcyclohexan_ __________________________ C ₈ H ₆ CI ₆ _ ______________________A-(P3) Hydrazin_ ___________________________________ N ₂ H ₄ _ ________________________ K-(P3) Insektizide___________________________________ -_ __________________________ A-(P2 ) Isocyanate (organisch)_ _________________________ R-NCO______________________B-(P2 ), B Isopropanol (2-Propanol) Isopropylalkohol_____________ CH ₃ CH(OH)CH ₃ _ ____________________ A Jod________________________________________ J ₂ __________________________ B-(P2 ) Jod (radioaktiv)_ ______________________________ J ₂ ______________________ Reaktor-(P3) Jodmethan_ _________________________________ CH ₃ J_ __________________________ AX Jodmethan (radioaktiv)__________________________ CH ₃ J_ ___________________ Reaktor-(P3) Ketone_ ____________________________________ R-CO-R___________________________ A Ketene_ ____________________________________ R-CH=CO_ _________________________- Kieselsäurehaltiger Staub________________________ SiO ₂ ____________________________ P2 Kohlendioxid_ ________________________________ CO ₂ _ _____________________________- Kohlenmonoxid_ ______________________________ CO_____________________________ CO Kohlenoxisulfid_ ______________________________ COS_____________________________ B Kohlenwasserstoffe (höhere)______________________ R-H_ ____________________________ A Kresole_____________________________________ -_ ______________________________ A Lackdämpfe – (Nebel)___________________________ -_ __________________________ A-(P2 ) Lösemitteldämpfe_ ____________________________ -_ ________________________A bzw. AX Maleinsäureanhydrid_ __________________________ C ₄ H ₂ O ₃ _______________________ A-(P2 ) Mercaptane__________________________________ R-SH_ ___________________________ B Metallrauch__________________________________ -_ _______________________ P2 bzw. P3 Methylethylketon (MEK) Butanon_ _________________ CH ₃ COC ₂ H ₅ ________________________ A Methylalkohol (Methanol)________________________ CH ₃ OH__________________________ AX Methylbromid (Brommethan)______________________ CH ₃ Br_ _________________________ AX Methylchlorid (Chlormethan)______________________ CH ₃ CI_____________________________- Methylchloroform 1.1.1-Trichlorethan_ ______________ CH ₃ CCI ₃ _ _________________________ A Methylenchlorid (Dichlormethan)___________________ CH ₂ CI ₂ _ _________________________ AX Methylisobutylketon (MIBK) 2-Hexanon_ _____________ CH ₃ COC ₄ H ₉ ________________________ A Methyljodid (Jodmethan)_ _______________________ CH ₃ J_ __________________________ AX Methyljodid (radioaktiv)_ ________________________ CH ₃ J_ ___________________ Reaktor-(P3) Natronlauge_ ________________________________ NaOH_ _________________________ P2 Nickeltetracarbonyl_ ___________________________ Ni (CO) ₄ _ _____________________CO-(P3) Nitrose Gase_________________________________ NO, NO ₂ , N2O ₅ ____________________NO HNO ₂ , HNO ₃ Nitroverbindungen (organisch)_____________________ R-NO ₂ ___________________________ B Organische Dämpfe, Lösemittel____________________ -_ ________________________A bzw. AX Organische Nitroverbindungen_ ___________________ R-NO ₂ ___________________________ B Ozon_______________________________________ O ₃ _ ____________________________NO Pentachlorethan_______________________________ CHCI ₂ CCI ₃ _________________________ A Perchlorethylen (Tetrachlorethen, Per)_ ______________ CCI ₂ CCI ₂ __________________________ A Phenole_____________________________________ -_ ___________________________A-(P3) Phenylhydrazin________________________________ C ₆ H ₅ NHNH ₂ _ ______________________ A Phosgen (Carbonylchlorid)________________________ COCI ₂ ____________________________ B Phosphortrichlorid_ ____________________________ PCI ₃ __________________________ B-(P2) Phosphorwasserstoff (Phosphin)_ __________________ PH ₃ _ ___________________________ B2 Propylalkohol (Propanol)_ ________________________ CH ₃ CH ₂ CH ₂ OH_ ____________________ A Pyridin_ ____________________________________ C ₅ H ₅ N_ __________________________ A Quarzstaub_ _________________________________ SiO ₂ ____________________________ P2 Quecksilber__________________________________ Hg___________________________Hg-P3 Quecksilberverbindungen_ _______________________ -_ ___________________________Hg-P3 Salmiakgeist_ ________________________________ NH ₃ /H ₂ O_ ________________________ K Salpetersäure_ _______________________________ HNO ₃ _________________________ E-(P2) Salzsäure HCI/H2O E-(P2)_ _______________________ ABEK-P ₃ Säuren (rauchend, konzentriert)____________________ -_ ___________________________ E-(P2) Saure Gase_ _________________________________ -_ ______________________________ E Schädlingsbekämpfungsmittel (org.)_ _______________ - ____________________________A-(P2) Schwefeldioxid_ ______________________________ SO ₂ _ ____________________________ E Schwefelkohlenstoff (Kohlenstoffdisulfid)_ ___________ CS ₂ _____________________________ B Schwefeltrioxid_ ______________________________ (SO ₃ )__________________________B-P2 Schwefelwasserstoff_ __________________________ H ₂ S_ ____________________________ B Schweflige Säure______________________________ SO ₂ /H ₂ O_______________________ E-(P2) Selenwasserstoff______________________________ H ₂ Se_ ________________________ B-(P2) Staub (Fein-, Kolloid-)___________________________ - ________________________ P2 bzw. P3 Stickoxide___________________________________ NO, NO ₂ /N ₂ O ₅ _ ___________________NO Styrol_ _____________________________________ C ₆ H ₅ CHCH ₂ ________________________ A Sulfurylchlorid________________________________ SO ₂ CI ₂ _ __________________________ B Terpentin_ __________________________________ -_ ______________________________ A 1.1.2.2-Tetrachlorethan_ ________________________ CHCI ₂ CHCI ₂ _ ______________________ A Tetrachlorethylen (Tetrachlorethen, Per)______________ CCI ₂ CCI ₂ __________________________ A Tetrachlormethan______________________________ CCI ₄ _____________________________ A Tetrahydrofuran_______________________________ C ₄ H ₈ O_ __________________________ A Toluol______________________________________ C ₆ H ₅ -CH ₃ _ ________________________ A Trichlorethan (TCA)_ ___________________________ CH ₃ CCI ₃ _ _________________________ A Trichlorethylen (Tri) (Trichlorethen)_ ________________ C ₂ HCI ₃ _ __________________________ A Trichlormethan (Chloroform)_ _____________________ CHCI ₃ ___________________________ AX Vanadiumpentoxidrauch, -staub_ __________________ V ₂ O ₅ _ __________________________ P2 Vinylacetat_ _________________________________ C ₄ H ₆ O2_ _________________________ A Vinylchlorid__________________________________ CH ₂ CHCI_ _______________________ AX Vinylidenchlorid (1.1-Dichlorethen)_ ________________ CH ₂ CCI ₂ _ ________________________ AX Vinyltoluol (Methylstyrol)_ _______________________ CH ₃ C ₆ H ₄ CHCH ₂ _ ____________________ A Xylole______________________________________ CH ₃ C ₆ H ₄ CH ₃ _ ______________________ A Zinkoxid_ ___________________________________ ZnO____________________________ P2 Schadstoff Formel Atemfilter Schadstoff Formel Atemfilter i/16

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