Kleiner Kreis Chronik 2020

62 Chronik 1951 – 2019 heit, die Zunftobrigkeit zu erwerben. Er bestreitet die Gültigkeit des neuen Crameramptes und macht sich das Recht der Mitwirkung in allen Zunftangelegenheiten geltend.“ In einem langen Dekret dazu heißt es zum Schluß: „Zum 17. sol- len die neuen ampter so ohne des Landesherrn Dekret Bestätigung und unvermeidlich Privileg wiederum abgeschafft werden und hin- fort keine neuen Amter gründen. Sie haben Namen, wie sie wollen, ohne seiner Gnaden Erlaubung in keinemWege eingeführt, vergüns­ tiget oder zugelassen werden.“ Und vom Rat der Stadt heißt es: „Nahm solches mit Dank an un erbot sich zu fleißiger Pflicht.“ Und so heißt es im Text des Entwurfs des Cramer-Privilegiums vom 1. Januar 1599 abweichend von den bisherigen Gründungsurkun- den: „Wir Johan, grave zu Oldenburgh und Delmenhorst, Herr zu Jever und Kniphausen, und wir irgleichen Burgermeister und Rat der Stadt Oldenburg tun kund und bekennen.“ Diese Gründungsurkunde wurde dann 10 Jahre später durch Graf Anton Günther von Oldenburg ausdrücklich bestätigt und das cra- mer ampt nachmals ausdrücklich privilegiert. Sitzungsglocke, Hammer und Schlagbrett

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